Die Scheidungsparty - Ex – und Hopp




Frisch geschieden? ...


Sie auch ? Prima, dann kann die Party ja steigen. Jedes zehnte geschiedene Paar in Bayern lässt’s zum Abschied krachen.

Das Ehe-Fiasko in Stille zu betrauern ist out. Was die US-Rockröhre Pink kann – ihre Scheidung von Motocross-Profi Carey Hart lautstark zu feiern – das können wir erst recht.

Der Trend aus Amerika und Großbritannien ist in Deutschland angekommen: Tusch, die Scheidungs-Party! Immer mehr Geschiedene vertreiben die Geister der Vergangenheit mit einem rauschenden Fest.

Mit Hilfe einer Scheidungs-Party kann ein Zeichen gesetzt werden. Nicht nur das alte Jahr wird mit Feuerwerk und Party vertrieben ... auch ein Lebensabschnitt ist vorüber. Ein neuer Abschnitt beginnt.




Nun ist der Richterspruch gefallen, die Tränen sind versiegt und ihre Freundinnen oder Freunde arrangieren ein Abschiedsfest vom Scheidungsleid. Mit Sahnetorte, Partyluftballons Feuerwerk und Glückwunschkarten zur „Glücklichen Scheidung“.



Heute trommeln die Geschiedenen oft zu einer lautstarken Sause.“ Wenn auch deutlich harmloser, als jenseits des großen Teichs. In den USA, so schrieb die „New York Times“, entwickle sich dieses Fest zu einer „Kreuzung aus Junggesellen-Abschied und bacchanalischer Teufelsaustreibung“.

Und nicht nur in Großbritannien oder Amerika schickt man Feuerwerk zur Scheidung in den Himmel.


Warum also in aller Stille dem oder der Ex nachtrauern ... Lassen Sie es richtig Krachen und setzen Sie die Zeichen auf Neuanfang.


Sollten wir Sie sie nun neugierig gemacht haben, zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, oder erstellen Ihnen Ihr ganz persönliches Angebot.

Bitte beachten Sie das Sie für das Abbrennen eines Klasse II Feuerwerkes außerhalb Silvester eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes / der Gemeinde benötigen.

Ca. 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin sollten alle Genehmigungen eingeholt werden.

Alle Feuerwerke veranstalten wir auf Wunsch je nach Örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsabständen auch als Kat. 4 (Großfeuerwerk)hierzu übernehmen wir selbstverständlich auch alle Formalitäten bei Auftragsvergabe.

Wir sind Erlaubnisinhaber nach §7 Sprengstoffgesetz, und für alle unsere Veranstaltungen voll Haftpflichtversichert.


Gern sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. den Vordruck zum Beantragen des Feuerwerkes der Klasse II außerhalb Silvester bekommen Sie bei uns auf Anfrage oder direkt im Downloadbereich
Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.


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René Jung
Gleichmannstr.35
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